Fahrlehrerfortbildung - gesetzlich vorgeschrieben nach § 53 (1) FahrlG (vormals § 33a (1) FahrlG). Jeder Fahrlehrer muss alle vier Jahre wieder für drei Tage auf die Schulbank. Wird zwei Mal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden. Die Frage ist nun: Pflichtveranstaltung die abgesessen werden muss oder Möglichkeit sich ganz gezielt Schulen zu lassen?
Die Zeiten ändern sich. Was gestern noch galt, ist heute oft "out"und in vielen Dingen ist das auch gut so. Wir fahren heute in Autos, die ihren Kraftstoff mit Hochdruck direkt einspritzen um effizienter und umweltverträglicher unterwegs zu sein. Ein 6-Gang-Getriebe ist heute in jedem Fahrzeug Serienausstattung und klar muss ich damit rein theoretisch doppelt so viel schalten (und als Fahrlehrer schalten lassen) wie im guten alten Käfer mit 3 Gängen. Aber sollten wir deshalb bei 3 Gängen bleiben?
Klar ist die Bedienung von Fragebogen und Foliensatz einfacher als die modernen Medien. Aber intelligent genutzt, bieten Online-Lernmedien und elektronische Unterrichtsprogramme genau dieses Mehr an Effizienz wie 6 Gänge oder Commonrail. Ich muss nur wissen "wie" und da liegt manchmal das Alltagsproblem für uns Fahrlehrer.
Fortbildung ist daher grundsätzlich sinnvoll. Gemessen an anderen Berufsständen ist der für uns Fahrlehrer gesetzlich vorgeschriebene (Mindest-) Zeitaufwand überschaubar. Die Frage ist: wie nutze ich meine Zeit für die Fortbildung sinnvoll und effektiv?
Inhaltliche Rechtsgrundlage für die Fahrlehrerfortbildung ist der § 17 DV FahrlG:
"Die Fortbildung soll alle Gebiete umfassen, die für die berufliche Tätigkeit des Fahrlehrers von Bedeutung sind, insbesondere
- Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts einschließlich des Fahrlehrerrechts,
- Änderung der Verhältnisse im Straßenverkehr und im Kraftfahrwesen,
- Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts,
- verkehrspolitische und umweltpolitische Perspektiven mit Bezug zum Straßenverkehr und
- betriebswirtschaftliche und organisatorische Fragen, die für den Betrieb einer Fahrschule von Bedeutung sind".
Das Problem dabei: Die Ansprüche von uns Fahrlehrern an diese Gebiete der Fortbildung sind völlig unterschiedlich. Ein Fahrschulinhaber legt andere Schwerpunkte als derjenige, der den Fahrlehrerberuf nicht aktiv ausübt. Kollegen, die täglich Theorieunterricht halten und mit den Tücken moderner Unterrichtssoftware kämpfen, haben eine andere Erwartungshaltung wie die Kollegen, die sich auf die Praxis spezialisiert haben. Was den einen brennend interessiert, langweilt den anderen zu Tode. Eine konventionelle Dreitagesfortbildung kann diese unterschiedlichen Interessen nur sehr schwer bedienen.
Das war im September 2011 für FORTBILDUNG33.de der Anlass, themenspezifische Fahrlehrerfortbildungen zu etablieren. Sie gehen nun nicht mehr nach dem Kalender zur Fortbildung sondern dann, wenn Sie ein Thema besonders interessiert. Das macht Sinn, die Zeit ist effektiv genutzt und Sie verbringen den Tag im Gedankenaustausch mit Gleichinteressierten.
Bereits über 4000 Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer haben diese moderne Form der Weiterbildung für sich entdeckt. Die Zahl der themenspezifischen Module ist inzwischen auf 18! gestiegen und wird es weiter tun. Seit Herbst 2014 haben Sie sogar die Möglichkeit, eine fortbildungs-flatrate zu buchen. Informieren Sie sich hier über die Themenauswahl und vereinbaren Sie mit uns einen Gesprächstermin. Unser Ziel ist Ihr Erfolg!