Das sagen unsere Kunden
Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
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3- oder 1-tägig? Was ist besser?
Das entscheiden Sie! 3 Tage eignen sich, wenn Ihre Frist unmittelbar abläuft und Sie der Behörde zeitnah Ihre Fahrlehrerfortbildung nachweisen müssen. 1-tägig ist die bessere Wahl, wenn Sie die Zeit für Ihre Fahrlehrerfortbildung bewusst nutzen wollen, um sich bewusst einen Tag aus dem Hamsterrad Ihres Alltages herauszunehmen. In diesem Zusammenhang empfehlen wir die fortbildungs-flatrate.
Achtung: Wir hören öfter, dass wer 1-tägig geht, jedes Jahr einen Tag absolvieren muss. Das ist definitiv falsch! Wie Sie die 1-tägigen Fortbildungen innerhalbdes Vierjahreszeitraums verteilen, ist allein Ihre Entscheidung.
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Wo gibt es eine Übersicht der Fortbildungsthemen?
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Was kostet die Fahrlehrerweiterbildung?
Das kommt darauf an, ob Sie 1-tägig, 3-tägig, eine Seminarleiterfortbildung oder Ihrer Fahrlehrerweiterbildung im Rahmen einer fortbildungs-flatrate nutzen möchten:
1-tägige Fahrlehrerfortbildung nach §53 (1) FahrlG (vormals § 33a (1) FahrlG): € 169,-
3-tägige Fahrlehrerfortbildung nach §53 (1) FahrlG (vormals § 33a (1) FahrlG): € 425,-
fortbildungs-flatrate (personenbezogen, jedes Modul nach §53 (1) FahrlG (vormals § 33a (1) FahrlG) an jedem Standort so oft Sie wollen): € 37,50 mtl.
1-tägige Seminarleiterfortbildung nach §53 (2) FahrlG (vormals § 33a (2) FahrlG)FahrlG: € 179,-
fortbildungs-flatrate+ (personenbezogen, jedes Modul an jedem Standort so oft Sie wollen): € 42,90 mtl.
Stand Januar 2015
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. MwSt.
Bitte beachten Sie die AGB sowie die Bedingungen der fortbildungs-flatrate.
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Warum soll ich eine Weiterbildung bei FORTBILDUNG33.de buchen?
Bei FORTBILDUNG33.de bestimmen Sie das Thema Ihrer Fahrlehrerfortbildung selbst. Das sichert Ihnen in der Weiterbildung die Information, die Sie persönlich brauchen. Sie sitzen unter Gleichinteressierten. In kleinen Gruppen. Sinnlosdiskussionen gibt es systembedingt nicht. Zeit und Geld sind damit sinnig investiert.
NEWSTICKER
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Montag, 11. Januar 2021
Nordrhein Westfalen, Baden-Württemberg und viele andere haben es schon - jetzt darf auch Rheinland Pfalz! Wir haben für euch das Schreiben mit allen Informationen und helfen euch dabei, den Antrag korrekt auszufüllen. Jetzt durchlesen!
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Mittwoch, 16. Dezember 2020
Im ersten Teil haben wir über die korrekte Hardware gesprochen.
Im zweiten Teil ging es geeignete Software.
Und im dritten Teil geht es um deinen Antrag! Nils hat seine Gedanken für dich zusammengefasst: -
Montag, 14. Dezember 2020
Im Jahr 2021 laufen unsere Fortbildungen völlig anders ab, als sonst üblich. Um dir einen schnellen Überblick aller Änderungen zu holen, bitten wir dich das folgende Video anzugucken (und unseren Kanal zu abonnieren!):