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Änderungen der Prüfungsrichtlinien ab April 2023

Die Arbeitsgruppe „Theoretische Fahrerlaubnisprüfung und Aufgabenentwicklung“ der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr 21 (“arge tp 21”)  überarbeitet regelmäßig den Fragenkatalog der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung. Mit der aktuellen Änderung für 01.04.2023 werden weitere Videofragen in die theoretische Fahrerlaubnisprüfung eingeführt, das Datenblatt für den Verbau der Fahrerassistenzsysteme in Prüfungsfahrzeugen überarbeitet und die Prüfungsrichtlinie für die praktische Prüfung für die Zweiradklassen und Anhänger der Großklassen ergänzt. 


1. Auf einen Blick 

Die wichtigsten Änderungen:

  1. Mit der aktuellen Änderung durch die arge tp 21 werden 11 weitere Fragen mit dynamischen Situationsdarstellungen (Videofragen) in die theoretische Fahrerlaubnisprüfung eingeführt. Sie kommen ab dem 01.04.2023 in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung zum Einsatz und wurden am 07.09.2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Hier unter Abschnitt 3 findest du den Bundesanzeiger verlinkt und kannst die jeweiligen Fragen einsehen. Durch die neuen Fragen werden alte thematisch ersetzt und somit künftig gestrichen. Natürlich werden die neuen Videofragen auch in unserer Fahrschulcockpit App Drive buzz in Kürze wie gewohnt zur Verfügung stehen.
  2. Ausgehend von der „15. Verordnung zur Änderung der FahrerlaubnisVerordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ wurde der Umgang mit Fahrerassistenzsystemen in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung neu geregelt. Infolgedessen wurde auch das „Datenblatt für den Verbau von Fahrerassistenzsystemen im Prüfungsfahrzeug“ überarbeitet. Auch diese Änderungen werden ab dem 01.04.2023 wirksam.   Praxistip: fülle das Dokument für jedes Fahrzeug einmal aus, laminiere es ein und lege es in das Fahrzeug. So kannst du es auf Wunsch dem Vertreter der technischen Prüfstelle vorlegen. Wir stellen dir im Abschnitt 2 eine Vorlage zur Verfügung.

3. Änderungen im Fahraufgabenkatalog für die Zweiradklassen und Großklassen mit Anhängern. 

Fehler in den Teilfahraufgaben werden künftig stärker gewichtet. 

Beispielsweise in der Klasse C1 bei der Fahrzeugpositionierung: Vermeidbares Versperren des Kreuzungsbereichs oder der Zielstraße, vermeidbares Überfahren des Bordsteins oder die vermeidbare Behinderung des in der Zielstraße entgegenkommenden Verkehrs, wird künftig als schwerer Fehler gewertet. Bisher galt dies als leichter Fehler.  

Auch für die Zweirradklassen AM, A1, A2 und A wird das vermeidbare Versperren des Kreuzungsbereichs künftig den schweren Fehlern zugefügt. 

In der Anhängerklasse C1E wird die Verkehrsbeobachtung künftig stärker bewertet: Bereits das “Nichtbeachten” der Verkehrsbeobachtung wird zu den schweren Fehlern gezählt. 

Im Bereich der KOM-Klassen D1E wird die Teilfahraufgabe hinsichtlich Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise nicht verschärft, aber allgemeiner gefasst.Fehlerhaftes Bedienen der Fahrerassistenzsysteme wird mit folgendem Zusatz umschrieben:  “[z. B. die Bedienung des Fahrerassistenzsystems erfolgt unsicher und geht mit einer erhöhten Ablenkung einher]”

Auch diese Änderungen werden ab 01.04.2023 wirksam.

2. Dein neuer Nachweis

HIER GEHTS ZUM NEUEN DATENBLATT FÜR DEN  VERBAU  VON FAHRERASSISTENZSYSTEMEN IM PRÜFUNGSFAHRZEUG

Du kannst es auch digital an deinem PC ausfüllen.

3. Die Verordnung zum Nachlesen

Für die Details im Gesetz

Den Bundesanzeiger zur Bekanntmachung – vom 07.09.2022- findest du HIER

Das Verkehrsblatt 19/2022 findest du HIER

 4. Dein Aktualisierungsnachweis

Einfach den Aktualisierungsnachweis ausdrucken und unbedingt alle Felder ausfüllen.

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