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Cannabis wird legalisiert – was bedeutet das für dich?

Ab dem 1. April tritt das Cannabis-Gesetz (CanG) in Kraft, das von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) initiiert wurde und nun vom Bundesrat genehmigt wurde.

Doch was ändert sich dadurch für euch und eure Fahrschüler? Ist Kiffen am Steuer nun erlaubt?

Hier sind die wichtigsten Punkte des Cannabis-Gesetzes, die ihr kennen solltet:

Eigenanbau und Besitz: Erwachsenen wird der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen gestattet, sowie der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Werbe- und Konsumverbote: Es gilt ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis sowie für Anbauvereinigungen. Zudem ist der Konsum von Cannabis in bestimmten Schutzzonen, wie Schulen oder öffentlichen Sportstätten, untersagt.

Regulierter Anbau und Weitergabe: Anbauvereinigungen dürfen Konsumcannabis nur mit behördlicher Erlaubnis gemeinschaftlich anbauen und weitergeben. Dabei sind strenge Mengen- und Qualitätsvorgaben einzuhalten, sowie eine Überprüfung der Mitgliedschaft und des Alters der Empfänger.

Jugendschutz: Die Weitergabe an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat begrenzt, mit einem THC-Gehalt von maximal 10 Prozent.

Als Fahrlehrer/innen und Fahrschulinhaber/innen ist es wichtig, über diese Neuerungen informiert zu sein, um eure Fahrschüler angemessen beraten zu können. Denn auch im Straßenverkehr können die Auswirkungen von Cannabis-Konsum nicht unterschätzt werden.

Wie ist deine Meinung dazu? Welche Auswirkung kann dies für den Fahrschul Alltag haben?

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