Seit dem 22.8. sind die neuen Grenzwerte und Bußgeldvorschriften für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr in Kraft getreten. Diese Änderungen sind besonders für Fahrschulen von großer Bedeutung, da sie direkt die Verkehrssicherheit und das Verhalten der Fahrschüler betreffen.
Was ist neu?
- § 24a Abs. 1a StVG (neuer Grenzwert)
- Wer mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnimmt und 3,5 ng oder mehr THC im Blut hat, handelt ordnungswidrig.
- Bußgeld: 500 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Fahreignungsregister.
- § 24a Abs. 2a StVG (Verbot des Mischkonsums)
- Bei Mischkonsum von Cannabis (3,5 ng oder mehr THC) und Alkohol: Bußgeld von 1.000 €.
- § 24c StVG (Cannabisverbot für Fahranfänger)
- Das bisherige Alkoholverbot für Fahranfänger und unter 21-Jährige wird auf den Konsum von Cannabis ausgeweitet.
- Bußgeld: 500 €, Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Diese Änderungen sind von großer Bedeutung für deine Fahrschule, da sie direkten Einfluss auf die Ausbildung und Aufklärung deiner Fahrschüler haben. Sorge dafür, dass deine Fahrschüler gut informiert sind und sicher im Straßenverkehr unterwegs sind.