Hartig-Blog 18.10.2024: OFSA 2 – kommt der Simulator?

Seit Montag und der Sitzung im BMDV drehen alle durch. Mein Telefon steht nicht mehr still. Und die Antwort auf diese Frage heißt: Jaaaaaaaeeiiiiiiiiiinnnnnnn!

Am Montag, den 14. Oktober war ich im BMDV, also dem Verkehrsministerium zur Infoveranstaltung zur Novelle der Fahrschulausbildung. Ich habe da eigentlich nichts verloren, weil dort sind lauter wichtige Leute aus der Verbands- und Verlagslandschaft. Denen wurde der aktuelle Stand der Novelle vorgestellt. Du kennst das auch unter dem Begriff OFSA II. Und weil wir mit der Fahrschulcockpit GmbH formal als Verlag gelten, gehören wir auch zu den wichtigen, die eingeweiht werden.

Ich war fleißig. Das hier ist mein Mitschrieb. Eigentlich hatten alle bereits mit einem Referentenentwurf gerechnet. Den gibt es aber erst im Frühjahr 2025. 

Frau Ochel-Brinkschröder hat durch die Veranstaltung geführt. Inhaltlich sind da einige Bomben drin. Ich werde dir das Stück um Stück sinnhaft aufbereiten. Also Kanal abonnieren. Weil aber gerade alle wegen des Simulators durchdrehen, schnappen wir uns jetzt mal den Sim-Teil der Veranstaltung.

Ja, das BMDV möchte den kompletten Schaltnachweis für B197 auf dem Simulator zulassen. Komplett heißt, Schaltstunden und Testfahrt. Das ist erstmal gut. Fahrschulen könnten damit endlich die Schaltfahrzeuge in Rente schicken. Auch organisatorisch wäre das eine großartige Erleichterung.

Problem in der ganzen Nummer ist aber die EU. Es geht um Fahrerlaubnisrecht. Das kommt von der EU und dort ist man von der Simulator-Idee nicht sooooo begeistert. Nun ist die EU aber nur zuständig für die Fahrerlaubnisprüfung, die Ausbildung liegt in der Lufthoheit der Mitgliedsstaaten. Und genau hier setzt Frau Ochel-Brinkschröder vom BMDV jetzt an. Wenn man den Schaltnachweis auf dem Sim zulässt, ist das ja ein Ausbildungsteil und eben nicht die Fahrerlaubnisprüfung, so die Argumentation.

Frau Ochel-Brinkschröder räumt aber auch ein, dass die EU diese Argumentation anders sehen könnte. Seitens der EU möchte man nämlich eine neutrale Stelle für die Testfahrt. Die Konsequenz wäre ein Vertragsverletzungverfahren und der Sim wäre wieder raus.

Man geht also im BMDV schon davon aus, dass das mit dem Sim klappt. Man spricht aber auch klar von einem gewissen Restrisiko. Und das musst du eben einfach wissen, wenn du jetzt in die Planung gehst und Geld in die Hand nimmst.

Es gibt noch einen weiteren Punkt: Die Simulatoren selbst werden eine Konformitätserklärung brauchen, damit der Schaltnachweis überhaupt anerkannt wird. Das ist so etwas wie die CoC an deinem Auto. Aus diesem Grund kursiert bereits ein “Entwurf zur Anforderung an Simulatoren”. Das ist jetzt keine Raketenwissenschaft. Es wird aber bereits fleißig darüber gestritten, ob das, was da heute an Simulatoren auf dem Markt ist, diese Anforderungen erfüllt oder nicht.

Die BaSt ist der Meinung, dem ist nicht so und möchte sogar, dass die Simulatoren eine Schaltung bekommen, welches den Schaltvorgang in physischer Natur abbilden kann. Auf Deutsch: Die träumen von einem echten Getriebe.

So weit wird es wohl nicht kommen. Aber ich erzähle dir diese ganzen Hintergründe, weil ich das Gefühl habe, dass die Verlage vor lauter Dollarzeichen in den Augen schon nichts mehr sehen können. Es wird der Eindruck vermittelt, als sei das bereits alles durch und klar. Und das ist es eben nicht.

Wichtig auch zu wissen, ist die RoadMap, also der Zeitplan zu dem das kommen könnte. Im BMDV ist inzwischen klar, dass die Änderungen aus OFSA II so umfassen sind, dass man dort eben nicht mehr von OFSA spricht, sondern das ganze Ding zur “Novelle der Fahrschulausbildung” empor hebt. Es wird also größer. Betroffen sind das FahrlG und viele Verordnungen. Es geht um Bundestag und Bundesrat. Frau Ochel-Brinkschröder rechnet mit den Drucksachen in Q1 2025. Dann müssen die zuständigen Ressorts angehört werden und sie hofft, dass das noch vor der Sommerpause 2025 durch den Bundesrat geht. 

Damit könnte es eine Verkündung im August 2025 geben. Man wird Verordnung und Gesetz nicht mit der Verkündung in Kraft treten lassen, sondern mit einer Frist von 6 Monaten. Das bedeutet, die Regelungen würden im Februar 2026 dann anwendbar sein. Es wird einen Übergangszeitraum von weiteren 6 Monaten geben, in dem alte und neue Regelungen parallel laufen werden. Wenn dieser Zeitplan eingehalten wird, würde die neue Fahrschulausbildungs-Verordnung, so heißt das Ding nämlich, im August 2026 für alle anwendbar sein.

Jetzt hast du alle Hintergründe zum Thema. Die Richtung ist klar, aber da wird schon noch etwas Wasser die Isar herunterlaufen, bis das mit dem Sim wirklich durch ist. Keine Panik also. Und das bedeutet auch: Was du heute kaufst, wird im August 2026 ganz sicher nicht genau so wie du es heute kaufst, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung haben und dadurch anerkannt sein.

Ich hoffe, diese Hintergründe und Informationen sind wertvoll für dich. Ich freue mich über einen Like, aber auch über Kommentare zum Thema: Was denkst du über die Verordnung? Was sind deine Fragen zum Simulator? Wie positionierst du dich? Und was fehlt dir ggf. an Information.

Zum Schluss und auch zur Klarstellung: Der Simulator wird nicht verpflichtend. Selbstverständlich wirst du den Schaltnachweis auch auf dem echten Fahrzeug machen dürfen. Und spätestens dann, wenn der Sim in Anschaffung und Betrieb mehr als das Auto kostet, könnte das wieder eine Überlegung wert sein.

Persönlich hätte ich mir übrigens gewünscht, dass dieses ganze Automatik- bzw. SchaltThema mit der Novelle gleich komplett beerdigt würde. So wie beim Lkw. Oder der Klasse AM. 

Wir werden sehen und dich informieren. Hier auf diesem Kanal. Bis dahin. Sei achtsam und bleib gesund!

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