Warum so viele Fahrschulen jedes Jahr hunderte Euro zu viel zahlen
Viele Fahrschulen geben jedes Jahr mehrere hundert Euro für Unterrichtssoftware-Updates aus. Der Grund: ein sogenanntes „Aktualitätssiegel“.
Es vermittelt das Gefühl: „Nur wer dieses Siegel hat, darf guten Gewissens weitermachen.“
Aber stimmt das wirklich? 👉 Nein!
Ein Blick in den Gesetzestext macht das sofort klar.
📖 Was das Gesetz wirklich sagt
Maßgeblich ist der § 4 DV-FahrlG (Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz).
Dort steht:
- In den Fahrschulen müssen Lehrmittel zur Gestaltung und Visualisierung des Unterrichts vorhanden sein.
- Zur Darstellung des Lehrstoffs können Modelle, analoge oder digitale Medien genutzt werden – die Entscheidung liegt also beim Fahrlehrer.
- „Aktuell“ müssen lediglich die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen vorliegen, entweder schriftlich oder elektronisch.
👉 Mit keinem Wort ist von Software-Updates oder einem Aktualitätssiegel die Rede!
🎯 Was sind Lehrmittel wirklich?
„Lehrmittel“ ist alles, was deinen Unterricht sichtbar und verständlich macht.
Das können sein:
- ein Stift und ein Blatt Papier,
- ein Flipchart,
- Modellautos oder Klebeband,
- digitale Medien wie Beamer, Tablet oder auch Schülerbilder.
Kurz gesagt: Alles, womit du Inhalte greifbar und verständlich vermittelst.
🚨 Das Missverständnis mit der „Aktualität“
Viele Fahrschulen denken, sie müssten jedes Jahr Software-Updates kaufen, um ihre „Aktualität“ nachzuweisen.
Tatsächlich bezieht sich der Gesetzgeber mit dem Wort „aktuell“ einzig und allein auf die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen.
Früher lag dafür der Beck-Kommentar im Regal, heute reicht ein Abo des Verkehrsblatts oder eine digitale Sammlung als PDF.
Das heißt:
- Du musst deine Unterrichtsinhalte nicht jährlich bei einem Verlag „updaten“.
- Es reicht, wenn du aktuelle Rechtsgrundlagen vorweisen kannst.
💡 Was heißt das für dich als Fahrschule?
- Überlege kritisch, ob du deine Updatekosten wirklich brauchst.
- Prüfe, wie du deinen Unterricht individuell, praxisnah und kreativ gestalten kannst.
- Nutze die Freiheiten, die dir das Gesetz gibt – statt dich von Verlagen abhängig zu machen.
Am Ende zählt nur eins: Dein Unterricht ist gut, wenn er verständlich, lebendig und aktuell in Bezug auf das Recht ist.
🎥 Mehr dazu im Video
Ich habe das Thema ausführlich in einem Video erklärt. Dort zeige ich dir:
👉 Warum du rechtlich keine Updatepflicht hast
👉 Wie du „Lehrmittel“ clever einsetzt
👉 Und wie du sofort Kosten sparen kannst
🚀 Teste moderne Alternativen
Wenn du sehen willst, wie Unterricht heute funktioniert – ohne Updatezwang und ohne Abzocke – dann probiere die Unterrichtsfunktion im Fahrschulcockpit aus:
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Fazit
Die vermeintliche Pflicht zu teuren Unterrichtssoftware-Updates ist ein Mythos.
Der Gesetzgeber fordert nur, dass du Lehrmittel hast, die den Unterricht verständlich machen, und dass deine Rechtsgrundlagen aktuell sind.
Alles andere ist Gewohnheit – und eine Kostenfalle, aus der du jederzeit aussteigen kannst.