Hartig Blog vom 11.10.2026 – Jetzt doch 6 Stunden Präsenzunterricht ab 2027?

Kommen für Fahrschüler ab 2027 jetzt doch sechs verpflichtende Präsenzeinheiten im Theorieunterricht? Die kurze Antwort lautet: Nein, beschlossen ist das nicht.

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) fordert in ihrer Stellungnahme zur Führerscheinreform sechs Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten in Präsenz. Im Regierungsentwurf ist eine solche Mindestvorgabe jedoch nicht vorgesehen. Der vorgesehene Rahmen lässt das Lernformat grundsätzlich offen. Ob sich das im parlamentarischen Verfahren noch ändert, war zum Recherchezeitpunkt offen.

Die Frage ist trotzdem wichtig. Denn sie führt direkt zu einem größeren Thema: Diskutieren wir in der Fahrschulbranche gerade über das richtige Problem – und woran messen wir gute Fahrausbildung?

Sechs Einheiten sind eine Forderung, kein Beschluss

In der Debatte werden oft zwei Dinge vermischt: die politische Forderung und die geltende beziehungsweise geplante Regelung.

Die BVF fordert einen verbindlichen Präsenzanteil für Themen wie Risikobewusstsein, soziale Kompetenz und Gefahrenwahrnehmung. Das ist eine nachvollziehbare Position, über die man fachlich diskutieren kann. Eine Forderung wird aber nicht dadurch zum Gesetz, dass sie in einer Anhörung oder Stellungnahme auftaucht.

Für Fahrschulen ist diese Unterscheidung praktisch wichtig. Wer jetzt seinen Theorieunterricht plant, sollte nicht so tun, als seien sechs Präsenz-Einheiten bereits Pflicht. Gleichzeitig lohnt es sich, die Debatte ernst zu nehmen: Welche Lernziele gelingen bei uns besonders gut im direkten Austausch? Und welche können Schüler vorbereitet, digital begleitet oder in ihrem eigenen Tempo bearbeiten?

Präsenz ist eine Methode, Kompetenz ist das Ziel

Präsenzunterricht kann sehr wirksam sein. Gerade wenn es um Austausch, Rückfragen, Haltung oder die gemeinsame Reflexion von Verkehrssituationen geht, hat der Raum eine Stärke, die eine App nicht automatisch ersetzt.

Aber Anwesenheit allein ist noch kein Lernnachweis. Ein Schüler wird nicht kompetent, weil er 90 Minuten auf einem Stuhl sitzt. Entscheidend ist, ob er Verkehr versteht, Risiken erkennt, vernünftige Entscheidungen trifft und später sicher fahren kann.

Deshalb hilft eine klare Trennung:

  1. Das Ziel: Was soll ein Schüler nach einem Lernabschnitt können, erklären oder einschätzen?
  2. Der Nachweis: Woran erkennen Fahrlehrer und Schüler, dass dieses Ziel erreicht ist?
  3. Der Weg: Welche Mischung aus Präsenz, digitalem Lernen, Üben, Reflexion und Praxis passt für diesen Schüler?

Beim Ziel und beim Nachweis dürfen die Ansprüche hoch sein. Beim Weg kann mehr Freiheit gute Konzepte erst möglich machen.

Wo der Führerschein wirklich teuer wird

Die Diskussion über Theorieunterricht wirkt oft größer, als ihr Anteil an den Gesamtkosten ist. In der Anhörung und den begleitenden Unterlagen wurde eingeordnet, dass Theorie ungefähr 13 Prozent der Führerscheinkosten ausmacht; 70 bis 80 Prozent entstehen in der Praxis. Dazu kommen Wiederholungsprüfungen, Wartezeiten, zusätzliche Erhaltungsfahrstunden, knappe Prüfkapazitäten und räumliche beziehungsweise organisatorische Strukturen.

Das bedeutet nicht, dass Theorie unwichtig wäre. Es bedeutet nur: Wer den Führerschein bezahlbarer machen will, muss auf alle großen Kostenblöcke schauen. Eine Diskussion über sechs Präsenzeinheiten darf nicht davon ablenken.

Freiheit beim Lernweg heißt nicht: weniger Qualität

Mehr Freiheit im Lernformat wird manchmal so gelesen, als solle der Beruf des Fahrlehrers oder die Qualitätssicherung geschwächt werden. Das muss nicht der Fall sein.

Im Gegenteil: Eine gute Reform kann beim Ergebnis klar sein und beim Weg dorthin Spielraum lassen. Theorieprüfung, praktische Prüfung, transparente Qualitätsstandards und eine professionelle Begleitung bleiben wichtig. Die Frage ist, ob jedes Detail der Ausbildung gesetzlich vorgegeben sein muss – oder ob Fahrlehrer ihre Kompetenz stärker dafür einsetzen können, passende Lernwege zu gestalten.

Genau dort liegt eine Chance für Fahrschulen: nicht um die Pflichtstunde zu konkurrieren, sondern um das bessere Ausbildungskonzept.

Fazit

Sechs Präsenzeinheiten sind nach dem hier zugrunde liegenden Stand keine beschlossene Pflicht. Die Forderung zeigt aber, wie grundlegend die Debatte ist: Verteidigen wir jede bisherige Vorgabe – oder schaffen wir Raum für bessere Ausbildungskonzepte?

Gute Ausbildung braucht klare Ziele und hohe Qualitätsansprüche. Sie braucht nicht zwingend für jeden Schüler denselben Weg.

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