Hartig Blog vom 29.08.2025: 💸 Unterrichtssoftware-Updates – Pflicht oder Abzocke?

Warum so viele Fahrschulen jedes Jahr hunderte Euro zu viel zahlen

Viele Fahrschulen geben jedes Jahr mehrere hundert Euro für Unterrichtssoftware-Updates aus. Der Grund: ein sogenanntes „Aktualitätssiegel“.
Es vermittelt das Gefühl: „Nur wer dieses Siegel hat, darf guten Gewissens weitermachen.“

Aber stimmt das wirklich? 👉 Nein!
Ein Blick in den Gesetzestext macht das sofort klar.


📖 Was das Gesetz wirklich sagt

Maßgeblich ist der § 4 DV-FahrlG (Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz).
Dort steht:

  1. In den Fahrschulen müssen Lehrmittel zur Gestaltung und Visualisierung des Unterrichts vorhanden sein.
  2. Zur Darstellung des Lehrstoffs können Modelle, analoge oder digitale Medien genutzt werden – die Entscheidung liegt also beim Fahrlehrer.
  3. „Aktuell“ müssen lediglich die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen vorliegen, entweder schriftlich oder elektronisch.

👉 Mit keinem Wort ist von Software-Updates oder einem Aktualitätssiegel die Rede!


🎯 Was sind Lehrmittel wirklich?

„Lehrmittel“ ist alles, was deinen Unterricht sichtbar und verständlich macht.
Das können sein:

  • ein Stift und ein Blatt Papier,
  • ein Flipchart,
  • Modellautos oder Klebeband,
  • digitale Medien wie Beamer, Tablet oder auch Schülerbilder.

Kurz gesagt: Alles, womit du Inhalte greifbar und verständlich vermittelst.


🚨 Das Missverständnis mit der „Aktualität“

Viele Fahrschulen denken, sie müssten jedes Jahr Software-Updates kaufen, um ihre „Aktualität“ nachzuweisen.
Tatsächlich bezieht sich der Gesetzgeber mit dem Wort „aktuell“ einzig und allein auf die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen.
Früher lag dafür der Beck-Kommentar im Regal, heute reicht ein Abo des Verkehrsblatts oder eine digitale Sammlung als PDF.

Das heißt:

  • Du musst deine Unterrichtsinhalte nicht jährlich bei einem Verlag „updaten“.
  • Es reicht, wenn du aktuelle Rechtsgrundlagen vorweisen kannst.

💡 Was heißt das für dich als Fahrschule?

  • Überlege kritisch, ob du deine Updatekosten wirklich brauchst.
  • Prüfe, wie du deinen Unterricht individuell, praxisnah und kreativ gestalten kannst.
  • Nutze die Freiheiten, die dir das Gesetz gibt – statt dich von Verlagen abhängig zu machen.

Am Ende zählt nur eins: Dein Unterricht ist gut, wenn er verständlich, lebendig und aktuell in Bezug auf das Recht ist.


🎥 Mehr dazu im Video

Ich habe das Thema ausführlich in einem Video erklärt. Dort zeige ich dir:
👉 Warum du rechtlich keine Updatepflicht hast
👉 Wie du „Lehrmittel“ clever einsetzt
👉 Und wie du sofort Kosten sparen kannst


🚀 Teste moderne Alternativen

Wenn du sehen willst, wie Unterricht heute funktioniert – ohne Updatezwang und ohne Abzocke – dann probiere die Unterrichtsfunktion im Fahrschulcockpit aus:
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Fazit

Die vermeintliche Pflicht zu teuren Unterrichtssoftware-Updates ist ein Mythos.
Der Gesetzgeber fordert nur, dass du Lehrmittel hast, die den Unterricht verständlich machen, und dass deine Rechtsgrundlagen aktuell sind.
Alles andere ist Gewohnheit – und eine Kostenfalle, aus der du jederzeit aussteigen kannst.

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