stvo-novelle

Die StVO Novelle vom 28. April 2020

Am 28.04.2020 tritt die StVO Novelle 2020 in Kraft – mit weitreichenden Änderungen. Nicht nur dass es Änderungen in allgemeinen Vorschriften wie z.B. beim Überholen von Fahrrädern oder Abbiegen mit Kraftfahrzeugen über 3.5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gibt, auch wurden viele Bußgelder massiv angehoben. Wir haben für dich die Änderungen so zusammengefasst, dass du sie in deinem Unterricht einpflegen kannst. 


1. Auf einen Blick 

Ein Auszug der wichtigsten Änderungen

Mehr Sicherheit für den Radverkehr

Vor allem Radfahren soll sicherer gemacht werden – z.B. durch einen fest vorgegeben Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Meter außerorts. Kraftfahrzeuge >3,5 Tonnen haben beim Rechtsabbiegen grundsätzlich ihre Geschwindigkeit auf 4-7 Km/h zu reduzieren, also Schrittgeschwindigkeit. 

Auf Fahrradschutzstreifen gilt ab sofort nicht mehr Parkverbot, sondern das Halteverbot. Es können auch sogenannte „Fahrradzonen“ eingerichtet werden, die mit einem eigens dafür entwickelten Schild angekündigt werden. Auch ein Grünpfeilschild was nur für Radfahrer/innen gilt, wurde in die Novelle eingebracht.

Höhere Bußgelder für Falschparker

Teurer werden insbesondere die Bußgelder für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr.

Ebenso das Parken auf Geh- und Radwegen wurde verteuert – künftig könnten bis zu 100 Euro Strafe anfallen.

Vorteile für Carsharing

Neben dem Radverkehr soll auch die Nutzung von Fahrgemeinschaften für eine klimafreundlichere Mobilität vorangetrieben werden. Sie sieht Parkvorrechte für Carsharing-Fahrzeugen vor.

Bußgelder erhöht

Das Bußgeld für Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen wurde deutlich erhöht: auf bis zu 100 Euro. Auch Parken ohne Parkschein, Zweite-Reihe-Parken, Parken an unübersichtlichen Kurven und auf Carsharing-Plätzen, vor Feuerwehrzufahrten sowie das Behindern von Rettungsfahrzeugen wird höher bestraft. Am härtesten trifft es Raser: wer innerhalb geschloßener Ortschaft mit mehr als 20 Km/h zu schnell erwischt wird, muss ab sofort seinen Führerschein für einen Monat abgeben. Auch außerorts verliert man schneller als zuvor seinen Führerschein – dort reichen bereits mehr als 25 Km/h über dem Tempolimit, um seinen Führerschein für einen Monat zu verlieren.


2. Deine Unterrichtsmedien 

Kostenlos für deinen Unterricht  

Wenn du auf den Link klickst, landest du auf der Seite vom BMVI. Ganz am Ende der Seite erhälst du mehrere Links zu Medien für deinen Unterricht – Bilder und Videos.
Kostenlose Grafiken und Videos vom BMVI / BASt, die auch im Unterricht verwendet werden dürfen

Wichtig ist die Nennung „BMVI“ (Grafiken, Videos) bzw. „BASt“ (Verkehrszeichen)!

Wenn du auf den Link klickst, landest du auf der Seite der BAST. Dort findest du einen Download-Link der alle neuen Verkehrszeichen beinhaltet.
Neue Verkehrszeichen als Grafiken, auch für den Unterricht
Nennung der BAST notwendig!


 3. Dein Aktualisierungsnachweis

Für die Fahrschulüberwachung

Einfach den Aktualisierungsnachweis ausdrucken und unbedingt alle Felder ausfüllen. 

Warenkorb
Nach oben scrollen