Das sogenannte Modellprojekt AM läuft zum 30. April 2020 mit 15 Jahren aus. Mit der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung vom 05.12.2019 wird das Mindestalter nun bundesweit auf 15 Jahre herabgesetzt.
1. Auf einen Blick
Mit der „Dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der FahrerlaubnisVerordnung“ vom 22. April 2013 (BGBl I S. 940) wurde dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen die Möglichkeit eingeräumt, das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM (Moped) auf 15 (statt 16) Jahre festzusetzen. Nachträglich haben auch die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern diese Möglichkeit erhalten. Der eigentlich nur bis zum 30. April 2018 laufende Modellversuch wurde bis zum 30. April 2020 verlängert. Da die Evaluierung dieses Modellvorhabens sehr heterogene Ergebnisse geliefert hat und der Nutzen der Herabsetzung des Mindestalters unter anderem auch von den regionalen Gegebenheiten (z.B. Verfügbarkeit von ÖPNV, Entfernung zu Schulstandorten und Freizeiteinrichtungen) abhängig ist, sollen die Länder die Ermächtigung erhalten, über die Herabsetzung des Mindestalters für ihr Gebiet zu entscheiden. Die Herabsetzung des Mindestalters umfasst dann die Gebiete aller Länder, die von der Ermächtigung Gebrauch gemacht haben.
2. Deine Unterrichtsmedien
Kostenlos für deinen Unterricht
Die nachfolgenden Videos geben dir als auch deinen Schülern weiterführende Informationen Rund um die Möglichkeiten AM 15. Selbstverständlich darfst du diese Videos für deinen Unterricht verwenden!
https://youtube.com/watch?v=tPbcj0LyjBc%26nbsp%3Bhttps%3A
3. Die Verordnungen zum Nachlesen
Für die Details im Gesetz
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) kannst du hier nachlesen. Relevant ist der § 10 FeV.
4. Dein Aktualisierungsnachweis
Für die Fahrschulüberwachung
Einfach den Aktualisierungsnachweis ausdrucken und unbedingt alle Felder ausfüllen.