Zum 01.01.2020 gab es viele Änderungen in der FahrlG, DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrschAusbO und FahrlPrüfV. Wir haben sie für dich zusammengefasst und mit allen differenzen zur alten Verordnung gekennzeichnet – kostenlos!
1. Auf einen Blick
Ein Auszug der wichtigsten Änderungen
Die Anforderungen an Ausbildungsfahrlehrer haben sich geändert:
- Mindestens drei Jahren im Besitz der Fahrlehrerlaubnisklasse BE und
- Teilnahme an einem fünftägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten
Fahrlehrerausbildungsstätte innerhalb der letzten zwei Jahre
Weniger Bürokratie durch neuen Ausbildungsnachweis
Ausbildungsnachweis und Ausbildungsbescheinigung werden zukünftig in einem Dokument, dem neuen Ausbildungsnachweis zusammengefasst. Der Ausbildungsnachweises ist nach Abschluss der Ausbildung zu unterzeichnen und kann dem Fahrschüler entweder in Papierform oder durch eine elektronische Übermittlung übergeben werden. Auch die Unterzeichnung kann elektronisch erfolgen.
2. Deine Unterrichtsmedien
Kostenlos für deinen Unterricht
Da die Änderungen in der FahrlG Novelle keine direkten Änderungen im Theoretischen Unterricht ergeben, gibt es diesmal keine Unterrichtsmedien.
3. Die Verordnungen zum nachlesen
Für die Details im Gesetz
4. Dein Aktualisierungsnachweis
Für die Fahrschulüberwachung
Einfach den Aktualisierungsnachweis ausdrucken und unbedingt alle Felder ausfüllen.