Ab dem 01.01.2020 wird die Schlüsselzahl 196 zur Fahrerlaubnisklasse B eingeführt. Welche Vorraussetzungen erfüllt werden müssen, wo die rechtliche Grundlage zu finden ist und wo dazu passendes Unterrichtsmaterial erhältlich ist, seht Ihr hier!
1. Auf einen Blick
Ein Auszug der wichtigsten Änderungen
Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Leichtkrafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 01.01.2020 erleichtert.
Um ein Leichtkraftrad führen zu dürfen, müssen die Personen
- seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
- das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
- eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde.
Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein erkennbar gemacht.
2. Deine Unterrichtsmedien
Kostenlos für deinen Unterricht
Hier ein Video aus dem YouTube-Kanal „Fahrhelden“, der das Thema kurz & bündig erklärt:
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3. Die Verordnungen zum nachlesen
Für die Details im Gesetz
Wenn du auf den Link klickst, siehst du die Originalfassung der Änderung im PDF-Format.
Originalfassung der StVO Novelle – Bundesgesetzblatt Nr. 52 von 2019
4. Dein Aktualisierungsnachweis
Für die Fahrschulüberwachung
Einfach den Aktualisierungsnachweis ausdrucken und unbedingt alle Felder ausfüllen.