Ein Tag, ein Thema! Deine Fahrlehrerweiterbildung § 53 (1)
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Vielfalt, die begeistert: Deine Fahrlehrerfortbildungsmodule!
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4,9 von 5 Sternen
27 Rezensionen
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Aktuelles
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FAQ
https://fortbildung33.de/termine-fahrlehrerfortbildung/Du hast Fragen, wir haben Antworten! In unserer FAQ-Rubrik bekommst du blitzschnell die Infos, die du für deine Fahlehrerfortbildung nach §53 benötigst.
Das entscheidest Du! 3 Tage eignen sich, wenn die Frist unmittelbar abläuft und du der Behörde zeitnah deine Fahrlehrerfortbildung nachweisen musst. 1-tägig ist die bessere Wahl, wenn du die Zeit für deine Fahrlehrerfortbildung bewusst nutzen willst, um dich bewusst einen Tag aus dem Hamsterrad deines Alltages herauszunehmen.
Achtung: Wir hören öfter, dass wer 1-tägig geht, jedes Jahr einen Tag absolvieren muss. Das ist definitiv falsch! Wie du die 1-tägigen Fortbildungen innerhalb des Vierjahreszeitraums verteilest, ist allein deine Entscheidung.
Das kommt darauf an, ob du deine Fahrlehrerweiterbildung einzeln oder im Rahmen einer fortbildungs-flatrate nutzen möchtest – zu den aktuellen Preisen
Bei FORTBILDUNG33.de bestimmst du das Thema deiner Fahrlehrerfortbildung selbst. Das sichert dir in der Weiterbildung die Information, die dich persönlich ineressieren. Du sitzt unter Gleichinteressierten. In kleinen Gruppen. Sinnlosdiskussionen gibt es systembedingt nicht. Zeit und Geld sind damit sinnig investiert.
§53 (1) FahrlG (vormals § 33a (1) FahrlG) ist hier eigentlich eindeutig:
„Jeder Fahrlehrer hat alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen.“
Entscheidend ist das Datum der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis. Beginnend von dort an ist der 4-Jahreszeitraum taggenau zu berechnen. Wann der Fortbildungslehrgang innerhalb dieser 4-Jahresfrist abgelegt wird, ist unbedeutend.
Das FahrlG regelt das in §53 (3) FahrlG (vormals § 33a (3) FahrlG) eindeutig:
„Die Lehrgänge sind an aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Hiervon kann bei der Fortbildung nach Absatz 1 abgewichen werden; die Dauer der Fortbildung beträgt dann vier Tage.“
1-tägige Fahrlehrerfortbildungen sind gewünscht. Der Gesetzgeber hat dies im Zuge der Seminarleiterfortbildung gerade verdeutlicht. Es müssen innerhalb der 4-Jahresfrist vier einzelne Tage absolviert werden. Wann dies geschieht, obliegt der Entscheidung des Fahrlehrers.
Nein! Das FahrlG lässt sich hierzu nicht aus. Gleichwohl verfahren viele Behörden so, dass sie automatisch mit dem Nachweis einer 3-Tagesfortbildung den 4-Jahreszeitraum neu berechnen.
Das ist nicht korrekt und kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Dadurch würden Fahrlehrer, die deutlich vor Ablauf des 4-Jahreszeitraums gingen, bestraft. Wenden Sie sich bei Fragestellungen an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Sofort! Du weist damit der Behörde nach, dass du bereit und gewillt bist, dich in kürzeren Intervallen weiterzubilden. Die Behörde wird den Nachweis deiner Fahrlehrerakte anfügen. Prüfen wird die Behörde allerdings erst mit Fälligkeit der 4-Jahresfrist. Zu diesem Zeitpunkt benötigt deine Fahrlehrerakte den Nachweis über eine 3-tägige zusammenhängende Fahrlehrerfortbildung oder über vier 1-tägige Einzelnachweise.
Fahrlehrerfortbildung nach Gesetz: Mehr als nur Pflicht
Weiterbildung für Fahrlehrer – Der Schlüssel zum Fortschritt
Die Vorschriften für die Fahrlehrerfortbildung gemäß § 53 (1) FahrlG sind klar: Alle vier Jahre drei Tage auf der Schulbank. Ein Gesetz, das die Fahrlehrerlaubnis gefährden kann, wenn es nicht befolgt wird. Aber ist das nur eine Pflicht oder eine Möglichkeit, gezielt dazuzulernen.
Zeiten ändern sich – Die Chance auf Fortschritt
Früher galt, was heute längst überholt ist. Und das ist oft gut so. Autos von heute sind effizienter und umweltfreundlicher. Mehr Gänge, mehr Effizienz – ähnlich wie moderne Lernmedien, die uns Fahrlehrern ein Plus an Effizienz bieten können.
Moderne Methoden für effektives Lernen
Fragebögen und Folien waren gestern. Heute bieten Online-Lernplattformen und elektronische Lehrmittel die Effizienz, die dem 6-Gang-Getriebe entspricht. Die Herausforderung liegt oft im „Wie“ und das betrifft uns Fahrlehrer im Alltag.
Sinnvolle Fortbildung – Zeit gut genutzt
Fortbildung ist essentiell, aber wie nutzen wir unsere Zeit dafür effektiv? Die gesetzlichen Vorgaben sind überschaubar im Vergleich zu anderen Berufen. Die Frage bleibt: Wie gestalten wir unsere für Fahrlehrer Weiterbildung sinnvoll und effektiv?
Vielfalt der Fortbildungsthemen – Unsere individuellen Ansprüche
Die gesetzlichen Vorgaben umfassen viele Bereiche, aber jeder von uns hat unterschiedliche Schwerpunkte. Ein Fahrschulinhaber hat andere Bedürfnisse als jemand, der nicht aktiv als Fahrlehrer arbeitet. Unterschiedliche Interessen bedeuten, dass eine herkömmliche Fortbildung oft nicht alle abholt.
Die Lösung – Themenspezifische Fahrlehrerfortbildung
FORTBILDUNG33.de hat das erkannt. Fortbildungen nicht nach Kalender, sondern nach Interesse. Sinnvoll genutzte Zeit im Austausch mit Gleichgesinnten, um gezielt an den Themen zu arbeiten, die uns bewegen.