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FORTBILDUNG33.de - Fahrlehrerfortbildung

 

Herzlich willkommen bei FORTBILDUNG33.de!

Fahrlehrerfortbildung - gesetzlich vorgeschrieben nach § 33a (1) FahrlG. Jeder Fahrlehrer muss alle vier Jahre wieder für drei Tage auf die Schulbank. Wird zwei Mal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden. Die Frage ist nun: Pflichtveranstaltung die abgesessen werden muss oder Möglichkeit sich ganz gezielt schulen zu lassen?

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Neue Standorte - Fahrlehrerfortbildung

Auch in Ihrer Nähe!
Damit wir für Sie in Zukunft noch besser erreichbar sind, haben wir die bisherigen Standorte für unsere produktspezifischen Fahrlehrerfortbildungen (München / Irschenberg, Passau, Augsburg, Ludwigsburg, Rottweil, Würzburg, Frankfurt, Kassel, Northeim und Münster) ausgeweitet. Neu hinzugekommen sind Regensburg, Waltrop, Tuttlingen, Freiburg, Siegen und Osnabrück

Aber sehen Sie selbst ...


 

Neue Theorieprüfung seit 01.07.2011

Eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung ohne Realbilder? Seit 01. Juli 2011 sind sämtliche Realbilder aus dem Grund- und Zusatzwissen für die Fahrerlaubnisklasse B sowie die bis dato bekannten Grafiken durch computergenerierte Bilder ersetzt worden. Das macht Sinn, sind die alten Bilder doch mittlerweile in die Jahre gekommen. Ein Blick in Verkehrssituationen von heute hat mit den Bildern in der Theorieprüfung nicht viel gemein. Die Zeiten von VW Käfer und Jugendlichen mit Kniestrümpfen sind passe.

Die Frage ist nun: Werden die Bilder ausschließlich aktualisiert, um die Theorieprüfung zeitgemäßer aussehen zu lassen oder steckt mehr dahinter?

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Die neue FeV - Annex III kommt

Im Vorgriff auf den Anhang III zur Führerscheinrichtlinie ist die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) angepasst worden. Für den Fahrlehreralltag wird das ab 2013 erhebliche Änderungen mit sich bringen. Der Aufstieg in den Motorradklassen ist neu geregelt, die Leistungsdaten ändern sich und auch der Anhängerbetrieb hinter Pkw ist neu geregelt. Von B96 bis BE, von AM bis A2. Auswirkungen hat das auch auf die Prüfungsfahrzeuge.

Die 6. ÄndVO zur FeV im Wortlaut finden sie hier ...

Erfahren Sie mehr über die Änderungen im eintägigen Fortbildungsmodul M2/S2 nach § 33a (1) FahrlG.

   

Ihr Kontakt zu uns

FORTBILDUNG33.de
Nils Hartig

Seemüllerstr. 17
81549 München

Telefon: +49 (0)176 / 1 33 33 0 33
Telefon: +49 (0)89 / 4161 586 77
Telefax: +49 (0)89 / 4161 586 75

E-Mail: nils.hartig@fortbildung33.deDiese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: fortbildung33.de

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