Seit dem 4. Dezember 2015 ist der Beschluss des Finanzgerichts Berlin Brandenburg bekannt, der eine Fahrschule vorläufig von der Pflicht befreit, Umsatzsteuervorauszahlungen an das Finanzamt zu leisten. FORTBILDUNG33.de hat bereits berichtet. Immernoch erreichen uns viel Fragen, welche Konsequenzen das Urteil auf Fahrschulen hat und viel wichtiger: Was ist jetzt zu tun? Was darf keinesfalls unternommen werden?
Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen und die passenden Antworten in einer FAQ-Liste übersichtlich zusammengestellt: