In unseren Fortbildungen sprechen wir schon seit geraumer Zeit davon. Die Fahrschulbranche steht vor einem bedeutenden Wandel. Die vielen Gespräche mit Ihnen zeigen es deutlich. Der Markt dreht. Fahrschulen haben in den nächsten Jahren gute Chancen, endlich das Geld zu verdienen, welches ihre Dienstleistung auch Wert ist. Der Gesetzgeber muss dafür Voraussetzungen schaffen. Der erste Schritt ist mit dem 19.08.2016 nun geschehen: Der Referentenentwurf für die Reform des FahrlG ist da!

Eigentlich habe ich Urlaub. Ich sitze in Dänemark am Strand. Seit fünf Tagen nun, blättere ich immer wieder durch diese 98 Seiten des Referentenentwurfs. Und es lässt mich nicht mehr los. Das ist einschneidend. Das ist bedeutend. Das Regelwerk für unseren Berufstand kann eine grundlegende Änderung erfahren. Und das muss verarbeitet werden. Gedanklich. Veränderungen sind unbequem.

Und damit ich Sie gedanklich möglichst schnell ins Boot holen kann, laden Sie sich bitte hier erst einmal den kompletten Entwurf herunter.

Schluss mit Kaffeesatzlesen

Erinnern Sie sich an den Verkehrsgerichtstag 2016 in Goslar? Im Hartig-Blog für den Februar 2016 habe ich die Ereignisse zusammengefasst. Engelchen und Teufelchen kämpften damals in meinem Kopf. Engelchen für den Reformwillen des Gesetzgebers. Teufelchen für die mangelnde Repräsentation des Berufstandes vor Ort.

Nun ist Schluss mit Kaffeesatzlesen. Schwarz auf weiß lesen wir im Referentenentwurf von 8 Abschnitten und 69, teils neuen Paragrafen. Sie erinnern sich, die einschneidenden Themen waren:

  • Zugangsvoraussetzungen
  • Fahrlehrerausbildung
  • Kooperationsmöglichkeiten
  • Entbürokratisierung
  • Fahrschulüberwachung

Reform FahrlGUnd nun: "Butter bei die Fische"

Wenn Sie den Entwurf lesen, werden Sie die Punkte finden: 21 Jahre Mindestalter, Wegfall der Führerscheine A + CE für den B-Fahrlehrer, 12 Monate Fahrlehrerausbildung, 5 Tage Ausbildungsfahrlehrer, Wegfall der Erfordernis gleicher Klassen bei Gemeinschaftsfahrschulen, Vergabe von Ausbildungsaufträgen an Kooperationsfahrschulen, Anpassung der Zweigstellenbeschränkung, entbürokratisierte Anzeigepflichten, freiwilliger Tagesnachweis, Wegfall des in der Ausgestaltung vorgeschriebenen Preisaushangs usw.

Die Liste lässt sich in diesem Tempo fortsetzen. Das ist kein Reförmchen. Das ist in weiten Teilen genau der gesetzgeberische Rückenwind, den die Branche für den Wandel braucht. Das ist keine Korrektur von irgendwelchen Nebensächlichkeiten (ich erinnere an die StVO und den "Einfädelungsstreifen"). Das ist "Butter bei die Fische". Kompliment lieber Herr Gesetzgeber! Das geht in die richtige Richtung.

Ängste

Natürlich meldet sich jetzt in meinem Hinterstübchen diese kleine rote Warnlampe: Braucht es das wirklich alles? Waren die Regelungen bis dato nicht gut so? Welche Auswirkungen hat das auf mich ganz konkret?

Klar, Fragen habe ich da jede Menge. Ängste und Unsicherheiten auch. Und das einzige Mittel dagegen sind Information und Austausch. Seit dem VGT 2016 veranstalten wir in den "Recht-Fortbildungen" so etwas wie einen Mini-Verkehrsgerichtstag. Gedanken werden ausgetauscht, Argumente gehört und Meinungen gebildet. Das gehört zur Reform. Und es herrscht reger Gesprächsbedarf. Auf Grund von Unsicherheit eine Reform zu blockieren, wäre der Weg in die Sackgasse.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Referentenentwurf ist so was wie der offizielle Eröffnungszug des Gesetzgebers. Es folgt jetzt am 12.09.2016 im Verkehrsministerium der "Runde Tisch". Die Vertreter der Berufsverbände werden gehört, es wird um Stellungnahme gebeten, der Entwurf wird angepasst und auf Fehler geprüft werden. Dann folgt das Gesetzgebungsverfahren.

Angesichts der Vorfälle in Goslar beschleicht mich Bauchschmerz. Und ich mag alle Beteiligten an dieser Stelle zur Einsicht und Kompromissbereitschaft mahnen. Die Reform ist kein "Wünsch dir was". Es geht nicht um Einzelschicksale und Nebenkriegsschauplätze. Es ist auch nicht entscheidend, wer Recht hat oder wer der jeweilige Urvater eines Gedanken ist. Es geht schlicht um die richtige Weichenstellung für die Zukunft. Es geht um Ihre Zukunft, liebe Leserin und lieber Leser.

Chancen nutzen

Und damit wir als FORTBILDUNG33.de diesen Prozess unterstützen, werden wir die große Reform in einzelne Themenblöcke aufteilen und hier sowie auf www.facebook.com/FORTBILDUNG33.de darüber informieren. Und ich mag Sie an dieser Stelle ganz konkret auffordern: Bilden Sie sich Meinung! Tauschen Sie Gedanken aus! Diskutieren Sie! Stellen Sie Fragen! Und lassen Sie die Reform in Ihre Gedankenwelt eindringen und reifen!

Es ist Ihre Zukunft. Es sind Ihre Chancen.
Ihr Nils Hartig

Übrigens:

Sie werden es bemerkt haben. Der neue Paragraf für die gesetzlich vorgeschriebene Fahrlehrerfortbildung wird der § 53. Mal sehen, ob wir in Zukunft FORTBILDUNG53.de heißen werden ;-)