Fahrlehrerfortbildung

Fahrlehrerfortbildung - gesetzlich vorgeschrieben nach § 53 (1) FahrlG (vormals § 33a (1) FahrlG). Jeder Fahrlehrer muss alle vier Jahre wieder für drei Tage auf die Schulbank. Wird zwei Mal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden. Die Frage ist nun: Pflichtveranstaltung die abgesessen werden muss oder Möglichkeit sich ganz gezielt Schulen zu lassen?

Die Zeiten ändern sich. Was gestern noch galt, ist heute oft "out"und in vielen Dingen ist das auch gut so. Wir fahren heute in Autos, die ihren Kraftstoff mit Hochdruck direkt einspritzen um effizienter und umweltverträglicher unterwegs zu sein. Ein 6-Gang-Getriebe ist heute in jedem Fahrzeug Serienausstattung und klar muss ich damit rein theoretisch doppelt so viel schalten (und als Fahrlehrer schalten lassen) wie im guten alten Käfer mit 3 Gängen. Aber sollten wir deshalb bei 3 Gängen bleiben?

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Fragen an Nils Hartig

Nils Hartig

Es gibt so viele Träger von Fahrlehrerweiterbildungen. Warum haben Sie mit FORTBILDUNG33.de 2011 einen weiteren Träger gegründet?

Das war die Idee der Fahrlehrerschaft. In den letzten 12 Jahren habe ich über 900 Fahrlehrerfortbildungen auf Dozentenseite erlebt. In Summe waren das weit über 10.000 Fahrlehrer, viele davon haben zunehmend den Wunsch nach einem Systemwechsel geäußert.

Was heißt Systemwechsel?

Das Problem der Fahrlehrerfortbildung ist, dass sie nach dem Gießkannenprinzip arbeitet. Viele Fahrlehrer mit völlig unterschiedlichen Anforderungen und Problemstellungen setzen sich alle vier Jahre für drei Tage auf die Schulbank. Und jetzt rieselt wie mit der Gießkanne ein breit gefächertes Spektrum an Themen über die Teilnehmer herein.

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