
Fahrlehrerfortbildung - gesetzlich vorgeschrieben nach § 53 (1) FahrlG (vormals § 33a (1) FahrlG). Jeder Fahrlehrer muss alle vier Jahre wieder für drei Tage auf die Schulbank. Wird zwei Mal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden. Die Frage ist nun: Pflichtveranstaltung die abgesessen werden muss oder Möglichkeit sich ganz gezielt Schulen zu lassen?
Die Zeiten ändern sich. Was gestern noch galt, ist heute oft "out"und in vielen Dingen ist das auch gut so. Wir fahren heute in Autos, die ihren Kraftstoff mit Hochdruck direkt einspritzen um effizienter und umweltverträglicher unterwegs zu sein. Ein 6-Gang-Getriebe ist heute in jedem Fahrzeug Serienausstattung und klar muss ich damit rein theoretisch doppelt so viel schalten (und als Fahrlehrer schalten lassen) wie im guten alten Käfer mit 3 Gängen. Aber sollten wir deshalb bei 3 Gängen bleiben?