Ein Tag, ein Thema! Deine Fahrlehrerweiterbildung

Vielfalt, die begeistert. Du entscheidest! 

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Mo. 03.06.2024

Vielfalt, die begeistert: Deine Fahrlehrerfortbildungsmodule!

Wähle aus einer breiten Palette an Fortbildungsthemen das, was zu dir passt! Ob rechtliche Aktualisierungen, pädagogische Innovationen oder technologische Fortschritte – bei uns findest du das passende Modul für deine individuelle Fahrlehrerweiterbildung. Tauche ein in die Vielfalt und gestalte deine Fortbildung nach deinem Bedarf!

Orte, die inspirieren: Deine Fortbildungsumgebung!

Entdecke unsere einzigartigen Veranstaltungsorte, die nicht nur Wissen fördern, sondern auch inspirieren! Unsere Locations bieten das ideale Umfeld für effektives Lernen und den Austausch mit Gleichgesinnten. Mach deine Fahrlehrerfortbildung nach §53 zu einem besonderen Erlebnis!

 

Unsere Top-Experten: Deine Guides zur Fahrlehrerweiterbildung!

Erlebe Fahrlehrerfortbildung auf höchstem Niveau! Unsere erfahrenen Trainer sind Experten in ihren Fachgebieten und leiten dich durch spannende Fahrlehrerweiterbildungen. Lass dich von den Besten inspirieren und bringe deine Fähigkeiten auf ein neues Level!

4.9/5

4,9 von 5 Sternen

27 Rezensionen

Ich bin immer wieder begeistert von der Durchschlagskraft Eurer Seminare!
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René Körling
Fahrschule Körling
Sehr empfehlenswert! Interessante zeitgemäße Fortbildungsangebote, kompetente Dozenten und gute und moderne Räumlichkeiten.
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Markus Amediek
Fahrschule Bathe
Beste Weiterbildung für Fahrlehrer die es gibt! Super nettes Team! Immer ein offenes Ohr! Weiter so 👍🏼 👍🏼 👍🏼
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Timo Borgmann
Academy Fahrschule Borgmann & Wolters
Sehr gute Weiterbildung. Neue Wege und Gedanken, wie eine Fahrschule in der Zukunft funktionieren wird und Erfolg hat. Ich komme wieder...
hess_rez
Torsten Hess
Fahrschule Torsten Hess
Wieder super Denkanstöße! ...Es war einfach toll.
helena fissenewert
Helena Fissenewert
Fahrschule Fissenewert
Praxisnahe Beispiele - Informativ und Motivierend- Endlich mal etwas, dass man im Fahrschulalltag wirklich nutzen kann!
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Michelle Besten
Schaltwerk

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Aktuelles

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FAQ

Du hast Fragen, wir haben Antworten! In unserer FAQ-Rubrik bekommst du blitzschnell die Infos, die du für deine Fahlehrerfortbildung nach §53 benötigst. 

Das entscheidest Du! 3 Tage eignen sich, wenn die Frist unmittelbar abläuft und du der Behörde zeitnah deine Fahrlehrerfortbildung nachweisen musst. 1-tägig ist die bessere Wahl, wenn du die Zeit für deine Fahrlehrerfortbildung bewusst nutzen willst, um dich bewusst einen Tag aus dem Hamsterrad deines Alltages herauszunehmen. 

Achtung: Wir hören öfter, dass wer 1-tägig geht, jedes Jahr einen Tag absolvieren muss. Das ist definitiv falsch! Wie du die 1-tägigen Fortbildungen innerhalb des Vierjahreszeitraums verteilest, ist allein deine Entscheidung.

Das kommt darauf an, ob du deine Fahrlehrerweiterbildung einzeln oder im Rahmen einer fortbildungs-flatrate nutzen möchtest – zu den aktuellen Preisen

Bei FORTBILDUNG33.de bestimmst du  das Thema deiner Fahrlehrerfortbildung selbst. Das sichert dir in der Weiterbildung die Information, die dich persönlich ineressieren. Du sitzt unter Gleichinteressierten. In kleinen Gruppen. Sinnlosdiskussionen gibt es systembedingt nicht. Zeit und Geld sind damit sinnig investiert.

§53 (1) FahrlG (vormals § 33a (1) FahrlG) ist hier eigentlich eindeutig:

“Jeder Fahrlehrer hat alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen.”

Entscheidend ist das Datum der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis. Beginnend von dort an ist der 4-Jahreszeitraum taggenau zu berechnen. Wann der Fortbildungslehrgang innerhalb dieser 4-Jahresfrist abgelegt wird, ist unbedeutend.

Das FahrlG regelt das in §53 (3) FahrlG (vormals § 33a (3) FahrlG) eindeutig:

“Die Lehrgänge sind an aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Hiervon kann bei der Fortbildung nach Absatz 1 abgewichen werden; die Dauer der Fortbildung beträgt dann vier Tage.”

1-tägige Fahrlehrerfortbildungen sind gewünscht. Der Gesetzgeber hat dies im Zuge der Seminarleiterfortbildung gerade verdeutlicht. Es müssen innerhalb der 4-Jahresfrist vier einzelne Tage absolviert werden. Wann dies geschieht, obliegt der Entscheidung des Fahrlehrers.

Nein! Das FahrlG lässt sich hierzu nicht aus. Gleichwohl verfahren viele Behörden so, dass sie automatisch mit dem Nachweis einer 3-Tagesfortbildung den 4-Jahreszeitraum neu berechnen.

Das ist nicht korrekt und kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Dadurch würden Fahrlehrer, die deutlich vor Ablauf des 4-Jahreszeitraums gingen, bestraft. Wenden Sie sich bei Fragestellungen an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sofort! Du weist damit der Behörde nach, dass du bereit und gewillt bist,  dich in kürzeren Intervallen weiterzubilden. Die Behörde wird den Nachweis deiner Fahrlehrerakte anfügen. Prüfen wird die Behörde allerdings erst mit Fälligkeit der 4-Jahresfrist. Zu diesem Zeitpunkt benötigt deine Fahrlehrerakte den Nachweis über eine 3-tägige zusammenhängende Fahrlehrerfortbildung oder über vier 1-tägige Einzelnachweise.

Fahrlehrerfortbildung nach Gesetz: Mehr als nur Pflicht

Weiterbildung für Fahrlehrer – Der Schlüssel zum Fortschritt

Die Vorschriften für die Fahrlehrerfortbildung gemäß § 53 (1) FahrlG sind klar: Alle vier Jahre drei Tage auf der Schulbank. Ein Gesetz, das die Fahrlehrerlaubnis gefährden kann, wenn es nicht befolgt wird. Aber ist das nur eine Pflicht oder eine Möglichkeit, gezielt dazuzulernen

Zeiten ändern sich – Die Chance auf Fortschritt

Früher galt, was heute längst überholt ist. Und das ist oft gut so. Autos von heute sind effizienter und umweltfreundlicher. Mehr Gänge, mehr Effizienz – ähnlich wie moderne Lernmedien, die uns Fahrlehrern ein Plus an Effizienz bieten können.

Moderne Methoden für effektives Lernen

Fragebögen und Folien waren gestern. Heute bieten Online-Lernplattformen und elektronische Lehrmittel die Effizienz, die dem 6-Gang-Getriebe entspricht. Die Herausforderung liegt oft im „Wie“ und das betrifft uns Fahrlehrer im Alltag.

Sinnvolle Fortbildung – Zeit gut genutzt

Fortbildung ist essentiell, aber wie nutzen wir unsere Zeit dafür effektiv? Die gesetzlichen Vorgaben sind überschaubar im Vergleich zu anderen Berufen. Die Frage bleibt: Wie gestalten wir unsere Fortbildung sinnvoll und effektiv?

Vielfalt der Fortbildungsthemen – Unsere individuellen Ansprüche

Die gesetzlichen Vorgaben umfassen viele Bereiche, aber jeder von uns hat unterschiedliche Schwerpunkte. Ein Fahrschulinhaber hat andere Bedürfnisse als jemand, der nicht aktiv als Fahrlehrer arbeitet. Unterschiedliche Interessen bedeuten, dass eine herkömmliche Fortbildung oft nicht alle abholt.

Die Lösung – Themenspezifische Fahrlehrerfortbildung

FORTBILDUNG33.de hat das erkannt. Fortbildungen nicht nach Kalender, sondern nach Interesse. Sinnvoll genutzte Zeit im Austausch mit Gleichgesinnten, um gezielt an den Themen zu arbeiten, die uns bewegen.

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