Zum 01.01.2020 gab es viele Änderungen in der FahrlG, DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrschAusbO und FahrlPrüfV. Wir haben sie für dich zusammengefasst und mit allen differenzen zur alten Verordnung gekennzeichnet - kostenlos!

 1. Auf einen Blick

2. Deine Unterrichtsmedien

3. Die Verordnungen zum Nachlesen 

4. Dein Aktualisierungsnachweis


 

1. Auf einen Blick 

Ein Auszug der wichtigsten Änderungen

Die Anforderungen an Ausbildungsfahrlehrer haben sich geändert:

  • Mindestens drei Jahren im Besitz der Fahrlehrerlaubnisklasse BE und
  • Teilnahme an einem fünftägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten
    Fahrlehrerausbildungsstätte innerhalb der letzten zwei Jahre

Weniger Bürokratie durch neuen Ausbildungsnachweis

Ausbildungsnachweis und Ausbildungsbescheinigung werden zukünftig in einem Dokument, dem neuen Ausbildungsnachweis zusammengefasst. Der Ausbildungsnachweises ist nach Abschluss der Ausbildung zu unterzeichnen und kann dem Fahrschüler entweder in Papierform oder durch eine elektronische Übermittlung übergeben werden. Auch die Unterzeichnung kann elektronisch erfolgen.


 

2. Deine Unterrichtsmedien 

Kostenlos für deinen Unterricht  

Da die Änderungen in der FahrlG Novelle keine direkten Änderungen im Theoretischen Unterricht ergeben, gibt es diesmal keine Unterrichtsmedien.


 

3. Die Verordnungen zum nachlesen

Für die Details im Gesetz

Die einzelnen Gesetze und Verordnungen haben wir für dich HIER zusammengefasst. Alle unterschiede zur alten Verordnung sind farblich markiert, so dass du schnell einen Überblick bekommst. 


 

4. Dein Aktualisierungsnachweis

Für die Fahrschulüberwachung

Einfach den Aktualisierungsnachweis ausdrucken und unbedingt alle Felder ausfüllen. 

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