Das baden-württembergische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat mit Erlass vom 18.10.2013 die Erfüllung der Fortbildungspflicht für alle Seminarleiter in Baden-Württemberg, die bis 30.04.2014 zur Seminarleiterfortbildung anstehen, ausgesetzt! Hintergrund ist die Neuregelung zum Fahreignungsseminar.
Das bisherige Aufbauseminar für Punktetäter (ASP) nach § 4 Abs. 8 Satz 3 StVG wird, wie bereits von FORTBILDUNG33.de berichtet, ersetzt durch das neu konzipiertes Fahreignungsseminar nach § 4a StVG, bestehend aus einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme sowie aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.
Die Seminarerlaubnis nach § 31 FahrlG gilt damit künftig nur noch als ASF-Erlaubnis, d.h. für die Durchführung von Aufbauseminaren für Fahranfänger bei Zuwiderhandlungen in der Probezeit nach § 2b StVG. Für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars nach § 4a StVG ist künftig eine Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik nach § 31a FahrlG erforderlich.
Die Fortbildungspflicht für Inhaber einer Seminarerlaubnis wird künftig in § 33a Abs. 2 FahrlG in der Weise geregelt, dass die Fortbildungspflicht je separat für die ASF-Erlaubnis nach § 31 FahrlG und für die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik nach § 31a FahrlG gilt. Einen allgemeinen Fortbildungsteil wie bisher gibt es nicht mehr!
Die Dauer der Fortbildung beträgt künftig nur noch jeweils einen Tag von mindestens acht Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Diese Neureglung der Fortbildungspflicht für Seminarleiter würde bei Inhabern einer ASP-Erlaubnis nach altem Recht als auch bei Inhabern einer ASF-Erlaubnis, welche bis zum 1. Mai 2014 ihre Pflichtfortbildung nach § 33a Abs. 2 FahrlG noch zu absolvieren haben, zu einer Doppelbelastung im Hinblick auf die Fortbildungspflicht nach altem und nach neuem Recht führen.
Vor diesem Hintergrund wird daher von Seiten der Aufsichtsbehörden in Baden-Württemberg ab sofort von der Erfüllung der Fortbildungspflicht für Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 33a Abs. 2 FahrlG abgesehen!
Als Folge dieser Regelung, haben wir die Seminarleiterfortbildung vom 04. bis 07.11.2013 an unserem Standort Ludwigsburg storniert. Es steht zu erwarten, dass auch die anderen Bundesländer dieser Regelung folgen werden. Daher stellen wir die Seminarleiterfortbildungen an den Standorten Kassel, München und Frankfurt auf "Standby".
Falls Sie bei einem anderen Träger eine Seminarleiterfortbildung gebucht haben, klären Sie bitte den hier aufgeführten Sachverhalt umgehend in Ihrem Sinne. Den Erlass des MVI Baden-Württemberg können Sie hier einsehen und downloaden.
FORTBILDUNG33.de wird ab Mai 2014 die neuen Seminarleiterfortbildungen in die themenspezifischen Fortbildungsmodule mit aufnehmen. Wir begrüßen sehr die Initiative des Gesetzgebers zur 1-tägigen Seminarleiterfortbildung. Sie entspricht exakt unserem Leitbild für die Fahrlehrerfortbildung:
Ein Tag - ein Thema und Sie entscheiden!
Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns bei Rückfragen an, gerne auch telefonisch unter 089 - 4161 58 677. Wir helfen weiter, versprochen!