Es gibt Neues aus der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die 13. Änderungsverordnung (ÄndVO) beschäftigt sich im Wesentlichen mit drei Themen:
- Erste-Hilfe-Nachweise bei Erweiterungen
- Fristen für den Umtausch von Führerscheinen
- Dauer der praktischen Fahrerlaubnisprüfung
Erste-Hilfe-Nachweise
So richtig klar war es nicht, wann Fahrschüler bei einer Erweiterung ihrer Fahrerlaubnis einen neunstündigen Erste-Hilfe-Kurs nach neuer Regelung brauchen. Schuld daran war die sehr unterschiedliche Auslegung der Übergangsregelung der Punkte 11a und 11b nach § 76 FeV. Der Gesetzgeber hat das nun klar gestellt. Mit Wirkung zum 19.03.2019 entfällt die bisherige Gleichstellung von „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ (LSM) und „Erster Hilfe“. Die Regelung mag Klarheit bringen und auch sinnvoll sein. Bewerber um die Erweiterung einer Fahrerlaubnis, welche bis dato einen LSM-Kurs nachgewiesen haben, müssen nun dem Antrag auf Erweiterung einen Erste-Hilfe-Nachweis beifügen. Klargestellt ist aber auch, dass ein einmal absolvierter Erste-Hilfe-Kurs lebenslang Gültigkeit hat.
Fristen für den Umtausch von Führerscheinen
Wir hatten bereits darüber berichtet: Es geht um den vorgezogenen Umtausch von Alt-Führerscheinen. Auch diese Regelung ist mit der 13. ÄndVo am 19.03.2019 endgültig in Kraft getreten. Damit Sie und Ihre Fahrschulteam gut informiert sind, als auch zur Information Ihrer Kunden, haben wir Ihnen ein Merkblatt zum Ausdrucken mit den Fristen zum download hier bereit gestellt.
Download Merkblatt Führerscheinumtausch
Dauer der praktischen Fahrerlaubnisprüfung
Im Hartig-Blog für den Oktober 2018 hatten wir darüber informiert. Die Dauer der praktischen Prüfung wird steigen. Das steht in Zusammenhang mit der Einführung eines Fahraufgabenkatalogs. Auch diese Regelung ist nun aus dem Entwurfstadion und wird am 01. Januar 2021 in Kraft treten. Das Thema hat hohe Bedeutung für die Tätigkeit von Fahrschulen. Wir werden Sie hier weiterhin unterrichten.
Alle Informationen im Detail gibt's hier: Drucksache 600/18 des Bundesrats.