Umtausch für rund 43 Millionen Führerschein-Inhaber: Bis 2033 will die EU eine einheitliche Fahrerlaubnis für alle Bürger einführen. Über die Wechsel-Gründe, den Stufenplan zum Umtausch und das Gerücht von neuen Fahrprüfungen.
Es gibt sie allein deutschlandweit in Grau, in Rosa oder als kleines Scheckkärtchen – den sogenannten Lappen oder Plastik-Führerschein. Die bunte Vielfalt mit über 100 verschiedenen Führerscheinen in 28 Mitgliedsstaaten soll jetzt europaweit harmonisiert werden – mit einem einheitlichen Look. Laut dem ADAC sind von der neuen EU-Richtlinie rund 15 Millionen Papier-Führerscheine (ausgestellt bis 31. 12. 1998) sowie weitere rund 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine (ausgegeben vom 1. 1. 1999 bis 18. 1. 2013) im Inland betroffen. Die Gründe für den Pflicht-Umtausch:
- Ab 2033 soll es ein fälschungssicheres Führerscheindokument geben.
- Führerscheine sollen in einer gemeinsamen Datenbank erfasst werden und Missbrauchsfälle verhindern.
Wer ist davon konkret betroffen?
Wer seinen Führerschein nach dem 18.01.2013 ausgestellt bekommen hat, muss sich keine Gedanken machen. Sie entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben. Für alle anderen gilt ein Umtausch nach Staffelplan, um längere Wartezeiten bei den Ämtern zu vermeiden. Dieser vom Bundesrat am 15.02.219 abgewunkene Plan sieht eine Unterteilung nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum vor:
Staffelung nach Geburtsjahr für Papier-Führerscheine
- Jahrgänge 1953 bis 1958: Umtausch bis zum 19. Januar 2022
- Jahrgänge 1959 bis 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023
- Jahrgänge 1965 bis 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024
- Jahrgänge ab 1971: Umtausch bis zum 19. Januar 2025
Staffelung für Karten-Führerscheine nach Ausstellungsdatum
- ausgestellt zwischen 1999 bis 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
- ausgestellt zwischen 2002 bis 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027
- ausgestellt zwischen 2005 bis 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
- ausgestellt im Jahr 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
- ausgestellt im Jahr 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030
- ausgestellt im Jahr 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031
- ausgestellt im Jahr 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032
- ausgestellt zwischen 2012 und dem 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden, sollen von der Pflicht zum vorgezogenen Umtausch befreit werden, weil altersbedingt nicht davon auszugehen ist, dass die dann über 80-Jährigen von ihrer Fahrerlaubnis ab 2033 noch Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen.
Neuer Führerschein gleich neue Fahrprüfung, oder was?
Keine Sorge: die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt durch den Wechsel unangetastet, eine neue Prüfung ist nicht notwendig. Die neuen EU-Führerscheine sollen künftig nur noch 15 Jahre gültig sein, genauso wie die bereits nach dem 18. Januar 2013 ausgestellten Dokumente. Dem ADAC zufolge fällt für den Umtausch eine Gebühr von 25 Euro an, zudem ist ein aktuelles Foto notwendig.