Der Modellversuch die Klasse AM mit 15 Jahren zu erwerben wird verlängert. Grundsätzlich beträgt das Mindestalter für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse AM 16 Jahre. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Fahrerlaubnis der Klasse AM "Moped mit 15"

Mit der Wirkung vom 1. Mai 2013 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Grundlage für einen Modellversuch „Moped mit 15“ für Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt geschaffen. Brandenburg nimmt seit dem 19. April 2017 daran teil.

Bei dem Modellversuch wurde ermittelt, ob bei jungen Kraftfahrzeugführern und Kraftfahrzeugführerinnen eine positive Auswirkung auf die Verkehrssicherheit erreicht werden kann. Denn die Fahrerlaubnis der Klasse AM kann nur durch eine qualifizierte und umfassende Ausbildung mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung erworben werden. Anders als bei dem Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung.

Der positive Effekt: Junge Menschen lernen intensiver die Verantwortung die sie im Straßenverkehr tragen, als auch die Gefahren die im Straßenverkehr bestehen.

Allerdings hat der sich der Gesetzgeber dafür entschieden, keine generelle Absenkung des Mindestalters für die Fahrerlaubnis der Klasse AM (auf 15 Jahre) vorzunehmen. 

Während der Befristung des Modellversuchs „Moped mit 15“ bis Ende April 2020, werden mit Hilfe einer wissenschaftlichen Begleitung die Auswirkungen einer Absenkung des Mindestalters bei der neuen Fahrerlaubnisklasse AM untersucht. Auf Grundlage dieser Evaluation wird entschieden, ob ein Dauerrecht eingeführt werden kann.