Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) ist novelliert. Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQVO) regelt die Weiterbildungspflicht der Trainer. Als im BKF-Bereich tätige Fahrschule sind Sie seitens Ihrer Behörde angeschrieben worden. Fahrlehrer können bei FORTBILDUNG33.de jetzt zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Und das geht so:

Webseite Button imTextMit dem neuen Herbstfahrplan finden Sie "BKF-Trainer"-Module. Diese 1-tägigen, themenspezifischen Fortbildungsmodule können beides: Fahrlehrerweiterbildung nach § 33a FahrlG und Trainerweiterbildung nach § 8 BKrFQV. Sie erkennen diese Spezial-Fortbildungen am LKW-SymbolWenn Sie also betroffen sind und Ihre Zeit doppelt sinnvoll nutzen möchten, dann checken Sie hier gleich die Termine und sichern sich den Platz für Ihr Fortbildungsmodul. In Kombination zum Trainer-Modul können Sie auch die Fortbildung BKF-Sozialvorschriften in Wetzlar buchen.

Übrigens: Derzeit ist noch nicht geklärt ob die vorgeschriebenen 8 Unterrichtseinheiten mit 45 oder 60 Minuten definiert sind. Bis zur Auftaktveranstaltung am 08. September 2017 haben wir das aber für Sie geklärt.

Haben Sie Fragen zu der Thematik? 

Rufen Sie uns gerne an unter der 089 / 4161 586 77