Der 19. Januar 2017 naht. Und mit ihm das Auslaufen der Übergangsfristen für "alte" Prüfungsfahrzeuge. Besonders interessant und in den letzten Jahren auch diskussionswürdig, sind die Auslegung einzelner Vorschriften über die Prüfungsfahrzeuge. Nun gibt es brandaktuell die "Anwenderhinweise" zu den Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge zu Form und Abmessungen von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei den Fahrerlaubnisklassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE. Sie sollen zur Auslegung der Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und der „Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Prüfungsrichtlinie)“ sowohl den betroffenen Fahrerlaubnisbewerbern, den Fahrschulen und den Technischen Prüfstellen als auch den für die Umsetzung des Gesetzes zuständigen Behörden die Anwendung der Vorschriften erleichtern und eine Hilfestellung für die tägliche Praxis bieten.
Die Anwenderhinweise wurden von der TÜV | DEKRA arge tp 21, den Technischen Prüfstellen und den Fahrlehrerverbänden erarbeitet und im Rahmen des Bund-Länder-Fachausschusses Fahrerlaubnisrecht / Fahrlehrerrecht mit den für die Umsetzung des Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrechts zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder abgestimmt.
Sie sollen Antworten liefern, auf häufig gestellte Fragen wie bsp:
- Wie breit muss der Anhänger im Verhältnis zum Zugfahrzeug mindestens sein?
- Wie breit muss der Aufbau des Anhängers im Verhältnis zum Zugfahrzeug mindestens sein?
- Um welches Maß darf der Aufbau des Zugfahrzeugs gegenüber der Höhe des Führerhauses1 (Führerkabine) kleiner sein?
- Um welches Maß darf der Aufbau des Anhängers gegenüber der Höhe des Führerhauses des Zugfahrzeugs kleiner sein?
- Um welches Maß darf der Aufbau des Anhängers (z. B. durch Kotflügel) gegenüber der Breite des Führerhauses des Zugfahrzeugs (geringfügig) kleiner sein?
- Welche Fahrzeugaufbauten gelten als vergleichbar (z. B. Silofahrzeuge, Wechselbrücken, Plane und Spriegel)?
- Wie ist mit der Verwendung von (Spezial-) Aufbauten umzugehen?
- Können Fahrzeuge lediglich mit hohen Bordwänden vorn und/oder hinten als Prüfungsfahrzeuge akzeptiert werden?
- Was bedeutet „Sicht nach hinten nur über die Außenspiegel“?
- Wie ist damit umzugehen, wenn die Anforderungen nur mit der Ladung erfüllt werden können?
In den "Anwenderhinweisen" sind sowohl die gesetzlichen Regelungen als auch dazu ergänzende Erläuterungen (Zeichnungen, Abbildungen) zu den Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE dargestellt. Sie beschreiben die Anforderungen, die mindestens an Prüfungsfahrzeuge oder Prüfungsfahrzeugkombinationen zu richten sind.