Am 25. September 2015 hat der Bundesrat einer neuen Fahrererlaubnis-Verordnung, zur Straffung der Erste-Hilfe-Ausbildung, der Bundesregierung zugestimmt. Allerdings nur unter der Bedingung, dass das Verfahren für Behörden noch weiter vereinfacht wird. In der Verordnung geht es um einheitliche Erste-Hilfe-Schulungen für alle Klassen. Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück, damit diese die geänderte Verordnung verkünden kann. Schon einen Tag nach Verkündigung soll die neue Verordnung in Kraft treten.
Einheitliche Erste-Hilfe-Schulungen für alle Klassen, das heißt, künftig gibt es nur noch eine identische Schulung in Erste-Hilfe für alle Fahrerlaubnisklassen. Bislang wurde zwischen „Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ und „Ausbildung in Erster Hilfe“ unterschieden, was in Zukunft nicht mehr der Fall sein wird. Die neue, einheitliche Schulung soll den Kursteilnehmern durch theoretischen Unterricht und praktische Übungen das erforderliche Wissen und Können, in mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, vermitteln.
Erste Veränderungen: Schon seit dem 1. April 2015 wurde der zwei-tägige "Große Erste-Hilfe Kurs" für die Führerschein Klassen C & D, betriebliche Ersthelfer, Trainer, Übungsleiter und Studenten zum „Neuen Erste-Hilfe-Kurs“ umgestellt. Die Umstellung für die Führerscheinklassen A & B erfolgt ab dem 1. Januar 2016.
Quellen: http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/15/936/936-pk.html#top-57
http://www.erstehilfe.de/home.html