8 Vorteile der fortbildungs-flatrate

Die fortbildungs-flatrate ...

 

... bringt weiter.
Fahrschulen stehen vor einem epochalen Wandel und geraten demografisch unter Druck. Nur wem die richtigen Informationen zur richtigen Zeit vorliegen, kann richtige Entscheidungen für die Zukunft treffen.

 

... nimmt Rücksicht.
Fahrschulen unterliegen oft saisonalen Arbeitsspitzen. Durch die Flatrate können Fahrlehrer dann zur Fortbildung, wenn die Zeit dafür da ist und nicht wenn eine Frist abläuft.

 

... stärkt das Image.
Die Flatrate ermöglicht einen belegbaren Qualitätsnachweis gegenüber der Erlaubnisbehörde. Fahrlehrer können weit mehr Fortbildungsnachweise vorlegen, als gesetzlich gefordert. Das stärkt die Position bei der Behörde.

 

... motiviert.
Der Umgang mit Fahrschülern im Alltag erfordert Geduld und Einfühlungsvermögen. Phasenweise bedarf es frischer Impulse für neue Motivation. Die Flatrate kann dies leisten, ohne Mehrkosten.

 

... ist nachhaltig.
Die Fortbildungsmodule PC-Professional und Fahrschulmanager enthalten viel Stoff. Dinge, die nach dem ersten Mal nicht richtig sitzen, können beim zweiten oder dritten Besuch nachgearbeitet werden.

 

... bringt auf Ideen.
Die große Themenvielfalt bei FORTBILDUNG33.de ermutigt Fahrlehrer, sich mit neuen Ideen zu beschäftigen, und das ohne Mehrkosten. Durch den Input werden Fahrlehrer kreativer.

 

... ist ein Gütesiegel.
Fahrschulen können damit werben, dass sie sich weit über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinaus fortbilden. Fahrlehrer können sich damit im Wettbewerb abgrenzen.

 

... steigert die Fahrlehrerkompetenz.
Regelmäßige und zielgerichtete Schulungen mit selbstbestimmten Schwerpunkten fördern eigene Fähigkeiten.

Wo kann ich alles ganz genau nachlesen?

In den AGB der fortbildungs-flatrate von FORTBILDUNG33.de die Sie hier nachlesen können:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die FORTBILDUNG33.de/flatrate und flatrate+
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1. Vertragspartner
Vertragspartner sind die FORTBILDUNG33.de - Nils Hartig, Altlaufstr. 42, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn(im Folgenden “FORTBILDUNG33.de” genannt) und der Kunde.

2. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese regeln die Inanspruchnahme von Fahrlehrerfortbildungen nach §53 (1) FahrlG (vormals § 33a (1) FahrlG) bei der FORTBILDUNG33.de. Die FORTBILDUNG33.de überlässt dem Kunden hierfür eine Kunden-Karte.

3a. Leistungsbeschreibung FORTBILDUNG33.de/flatrate
a. Der Kunde ist innerhalb der Vertragslaufzeit zur kostenfreien Teilnahme an sämtlichen, durch die FORTBILDUNG33.de angebotenen Fahrlehrerfortbildungen nach §53 (1) FahrlG (vormals § 33a (1) FahrlG) berechtigt.
b. Die FORTBILDUNG33.de stellt hierfür an Standorten ihrer Wahl pro Kalenderjahr mindestens 120 Veranstaltungen mit einem dem jeweiligen Veranstaltungsziel angemessenem Platzkontingent für die Teilnehmer zur Verfügung.
c. Die Flatrate ist personenbezogen und kann nicht auf Dritte übertragen werden.

3b. Leistungsbeschreibung FORTBILDUNG33.de/flatrate+
a. Der Kunde ist innerhalb der Vertragslaufzeit zur kostenfreien Teilnahme an sämtlichen, durch die FORTBILDUNG33.de angebotenen Fahrlehrerfortbildungen nach §53 (1) FahrlG (vormals § 33a (1) FahrlG) und nach§53 (2) FahrlG (vormals § 33a (2) FahrlG) berechtigt.
b. Die FORTBILDUNG33.de stellt hierfür an Standorten ihrer Wahl pro Kalenderjahr mindestens 120 Veranstaltungen mit einem dem jeweiligen Veranstaltungsziel angemessenem Platzkontingent für die Teilnehmer zur Verfügung.
c. Die Flatrate+ ist personenbezogen und kann nicht auf Dritte übertragen werden.

4. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung sowie der Freischaltung der Kunden-Karte durch die FORTBILDUNG33.de zustande.

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet,
a. eine Einzugsermächtigung zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu sorgen.
b. für den Empfang seiner Rechnung per Email eine Emailadresse bereitzustellen.
c. sich für die von ihm ausgewählten Fortbildungen mittels der bereitgestellten Kundenkarte spätestens 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung anzumelden.
d. den Verlust bzw. das Abhandenkommen der Kunden-Karte unverzüglich anzuzeigen.
e. der FORTBILDUNG33.de unverzüglich eine Änderung seines Namens, seiner Anschrift, der Bankverbindung oder des Rechnungsempfängers mitzuteilen.
f. persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort) geheim zu halten.

6. Zahlungsbedingungen
a. Die Abrechnung erfolgt jährlich in vier Abrechnungseinheiten.
b. Die erste Abrechnungseinheit beginnt taggenau mit Zustandekommen des Vertrages. Die folgenden drei Abrechnungszeiträume sind jeweils der 91, 183 und 274 Folgetag.
c. Die Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Vertrages gültigen Preisliste und werden an denen unter Punkt b. genannten Tagen mit Zugang der Flatrate-Rechnung fällig. Die Rechnung gilt auch bei Versand als Mail als zugegangen.
d. die FORTBILDUNG33.de bucht den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Flatrate-Rechnung vom vereinbarten Konto ab.
e. FORTBILDUNG33.de kann einen externen Dienstleister zur Durchführung des Zahlungsverkehrs beauftragen.
f. Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes werden ab diesem Zeitpunkt die Preise entsprechend geändert.

7. Verzug
Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens fünfundsiebzig Euro in Verzug, kann dem Kunden die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der FORTBILDUNG33.de/flatrate verwehrt werden.

8. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden. Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist. Änderungen der AGB sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil.

9. Vertragslaufzeit/Kündigung
Die Mindestlaufzeit des Vertragsverhältnisses beträgt 24 Monate und ist von beiden Vertragspartnern schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor ihrem Ablauf schriftlich gekündigt wird.

10. Sonstige Bedingungen
a. Die FORTBILDUNG33.de ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen.
b. Vertragsbezogene Mitteilungen der FORTBILDUNG33.de an den Kunden erfolgen durch Zusendung an die vom Kunden benannte Anschrift oder durch Übermittlung einer E-Mail.
c. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.

11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gerichtsstand ist München.

 

Für wen ist die fortbildungs-flatrate ein MUSS?

Für alle Fahrlehrer, deren 3-tägige Pflichtfortbildung unmittelbar bevor steht.

Sie bezahlen nicht sofort und auf einmal die kompletten Kosten für die Fahrlehrerfortbildung sondern lediglich € 44,90 im Monat.

Damit schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie kommen Ihrer Pflichtfortbildung nach und können in den Folgemonaten kostenfrei und nach Belieben weitere Module buchen. Diese werden selbstverständlich bereits für den nächsten Vierjahreszyklus angerechnet.

Für jede Person im Fahrschulbetrieb, die ...

... mehr als 2 mal pro Jahr durch Schulung die eigenen Kompetenzen erweitern möchte.

Für Fahrlehrer, die ...

... nie mehr ihre Fahrlehrerfortbildung absitzen wollen.

... den Zeitpunkt für die Fortbildung an eigene Arbeitsspitzen anpassen wollen. Einzelne Tage lassen sich im Kalender besser unterbringen als durch die Behörde festgesetze 3 Tage zu einer ablaufenden Frist.

... die Themen für die eigene Fortbildung wirklich eigenständig festlegen wollen.

... einen Fortbildungstag als Chance für Motivation und externes Know-How nutzen.

Für Fahrschulinhaber, die ...

... das eigene Personal wirklich qualifizieren möchten.

... die Ihren Angestellten einen Mehrwert bieten und damit ans Unternehmen binden.

... die großen Wert auf Kompetenz legen.

Viele Fahrschulinhaber übernehmen daher die Gebühren der fortbildungs-flatrate. Beim Ausscheiden gehen die Gebühren auf den Vertragspartner (Angestellten) über.

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